|   |   |   |   |   | 
 
 |   |   |   |   |   | 
 
Sie suchen?
 |   |   | 
 
 
 |   |   |   | 
 
Aktuelle MitteilungenWunschkennzeichenFormulareGEO-Portal Landkreiskarte anzeigen Text vergrößern
 
Jugend
Familie
Kinderbetreuung
Kinderschutzstelle
Sozialer Dienst
Jugend und Familie

Soziale Leistungen
Regelungen im Bereich Sozialhilfe
Jobcenter Neu-Ulm
Überörtliche Sozialhilfe - Bezirk Schwaben
Ansprechpartner im Fachbereich Soziale Leistungen
Hilfe zum Lebensunterhalt
Bildung und Teilhabe
Grundsicherung bei Erwerbsminderung
Betreuungsstelle für Erwachsene
Schuldnerberatung
Staatliches Versicherungsamt
Wohngeld

Freiwilligenagentur

Soziale Dienste

Prüfberichte Alten- und Behinderteneinrichtungen

Senioren

Integrationsstelle

Gleichstellung

Behindertenbeauftragte

Bürgerstiftung

 

Bildung und Teilhabe

Das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII ist im Bundesgesetzblatt am 29.03.2011 verkündet worden (BGBl. I S. 453). Die Neuregelungen zu den Regelbedarfen sowie zum Bildungs- und Teilhabepaket sind rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getreten.

Zum Vollzug der neuen Leistungen für Bildung und Teilhabe hat das Landratsamt Neu-Ulm im Jobcenter Neu-Ulm eine Servicestelle eingerichtet. Diese ist dem Fachbereich Soziale Leistungen zugeordnet.

Näheres zu den Voraussetzungen für Hilfen ist aus dem Flyer „Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“ ersichtlich. Darin finden Sie auch die Anschrift sowie die Ansprechpartner mit Telefonnummern.

  • Flyer "Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft"

  • Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe